Allgemeine Vermiet-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma

Dresen & Busenbecker e.K. (AGB)

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

      Unsere AGB gelten für alle Aufträge, die durch uns oder eine von uns beauftragte Firma

      durchgeführt werden.

      Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die unseren AGB entgegenstehen, lehnen wir hiermit

      ab, wie auch immer die Klausel in den Geschäftsbedingungen des Partners über die

      Wirksamkeit seiner Bedingungen lauten mag.

 

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen/Zeichnungen

 

      Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich Offerten, die uns nicht zur Annahme der

      Bestellung bzw. des Auftrages zwingen.

      Angaben von Dresen & Busenbecker e.K. zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie

      unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen jeglicher Art) sind -

      sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde - nur annähernd

      maßgeblich.

      Alle Maßangaben sind ca.-Maße. Dresen & Busenbecker e.K. behält sich Abweichungen in

      Form, Maß und Farbe des bestellten Mietgutes vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

      Die gelieferten Sachen müssen gleichwertiger oder besserer Natur sein.

      An allen Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns

      Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte benötigt der Kunde unsere

      schriftliche Zustimmung.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

      Die ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichgeltenden

      Mehrwertsteuer und gelten für die Dauer der Messe bzw. Veranstaltung.

      Nicht im Preis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, die messeseitigen

      Anschlusskosten und Abhängepunkte sowie Gebühren aller Art, die von der Messegesellschaft

      , Speditionen, Abfertigungsorganen, Zollbehörden pp. erhoben werden.

      Die Zahlung der Rechnungssumme wird wie folgt fällig: 50 % der Rechnungssumme bei

      Auftragserteilung und 50 % nach erfüllter Leistung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Der

      Abzug von Skonto ist ausgeschlossen, solang nicht anders vereinbart.

      Bei Überschreitungen von Zahlungsfristen berechnen wir Mindestzinsen gem. den jeweiligen

      Banksätzen für kurzfristige Kredite.

 

§ 4 Vertragsabschluss, Vertragsinhalt

 

      Alle Bestellungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung

      innerhalb einer Woche eine schriftliche Auftragsbestätigung. Zusatzaufträge und/oder

      Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

      Änderungen im Leistungsumfang sind bis zu 8 Wochen vor Messebeginn kostenfrei möglich.

      Danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr nach Aufwand.

 

§ 5 Stornierung durch den Kunden

 

      Der Kunde hat das Recht, schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer

      Wirksamkeit der Schriftform.

      Im Falle der Stornierung fallen folgende Schadensersatzzahlungen an, welche vom Kunden an

      die Firma Dresen & Busenbecker e.K. Zu Leisten sind:

      -40% der Auftragssumme bei Stornierung

      -60% der Auftragssumme, wenn eine Stornierung später als 30 Werktage vor Messebeginn

      erfolgt

      -80% der Auftragssumme, wenn eine Stornierung später als 14 Werktage vor Messebeginn

      erfolgt

      -100% wenn eine Stornierung weniger als 10 Werktage vor Messebeginn erfolgt

      Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Dresen &

      Busenbecker e.K. maßgeblich.

 

§ 6 Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

 

      Rücktritt des Mieters/Kunden Sollte die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen trotz

      Auftragsbestätigung abgesagt werden, entstehen folgende Kosten abzüglich Einsparungen die

      durch Weitervermietung oder sonstige Einsparung bei Lieferanten getätigt werden können. Der

      Abzug erfolgt ohne Nachweis seitens Dresen & Busenbecker:

      ·60 Tage vor Verladung 25% von der Auftragssumme

      ·40 Tage vor Verladung 50% von der Auftragssumme

      ·20 Tage vor Verladung 75% von der Auftragssumme

      ·10 Tage vor Verladung 100% von der Auftragssumme

 

§ 7 Liefer- und Montagezeit, Transporte

 

      Die von uns angegebenen Fristen für Montage- und Demontagearbeiten sind annähernd, wenn

      nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn Verzögerungen eintreten,

      muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen.

      Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Dresen & Busenbecker e.K. setzt

      die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers -

      insbesondere die Zahlung der ersten Rate vor Aufbaubeginn - voraus. Sollten diese

      Verpflichtungen nicht erfüllt sein, kann Dresen & Busenbecker vom Vertrag zurücktreten.

      Höhere Gewalt, Epedemien, Pandemien, Streik, Transportverzüge, behördliche Anordnungen,

      Betriebsstörungen, Arbeiterausstände oder Aussperrungen, Mängel oder verspätete Lieferung

      von Rohmaterialien oder Halbfabrikaten, Mobilmachung und Krieg, Energieverknappung und

      dergleichen entbinden uns von der Einhaltung der Montagezeit.

      Sofern Leistungen bei Messen erbracht werden, umfassen die Angebotspreise nicht den

      Aufwand und die Kosten für Lieferungen und Leistungen, die ausschließlich von

      Messegesellschaften oder von diesen beauftragten Dritten in Anspruch genommen werden

      müssen, wie etwa Speditionsleistungen auf dem Messegelände ( z.B. Transport auf dem

      Messegelände, Gestellung von Gabelstaplern und Hubwagen, Leerguthandling, Entsorgung,

      usw.) es sei denn, diese Leistungen sind im Angebot ausdrücklich genannt.

 

§ 8 Abnahme/Übergabe

 

      Der Messestand gilt als angenommen, wenn entweder eine ordnungsgemäße Übergabe des

      Messestandes oder die Nutzung durch den Kunden ohne Übergabe stattgefunden hat.

 

§ 9 Mängel

 

      Mit der abgeschlossenen Übergabe des Messestandes gilt die Leistung als erbracht.

      Mängelrügen können danach nicht mehr geltend gemacht werden.

      Als Mängel nicht anzusehen sind: natürliche Abnutzung, fehlerhafte Aufstellung oder Montage

      des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Beanspruchung bzw. Belastung und sonstige

      Einflüsse aller Art, sofern diese nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.

 

§ 10 Vermietung

 

      Die von Dresen & Busenbecker gelieferten und/oder montierten Mietsachen sind durch den

      Kunden pfleglich zu behandeln. Mietsachen werden nur für den vereinbarten Zweck und nur für

      die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Während der Mietdauer - ab Abnahme bis zur

      Rückgabe bzw. Abbaubeginn - trägt der Kunde die Gefahr für Beschädigung und Verlust und

      hat die nötigen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

      Der Kunde hat sich bei Übergabe der Mietsache vom ordnungsgemäßen Zustand, der

      Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit zu überzeugen.

 

§ 11 Versicherungen

 

      Die Miet-Ausstattung ist nicht versichert. Eine Versicherung der Miet-Ausstattung für die

      Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen

      Für vom Kunden veranlasste oder durchgeführte Transporte wird das Versandgut nur auf

      ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers versichert.

      Vom Kunden aufgrund schriftlicher Vereinbarung zur Einlagerung übernommenes Gut, ist,

      soweit nicht anderes vereinbart ist, nicht versichert

 

§ 12 Datenschutz

 

      Die Dresen & Busenbecker e.K. sieht die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener

      Daten als sehr wichtig an und hat die Datenschutzrichtlinie eingeführt, die eingesehen werden

      kann unter https://www.busenbecker.de/datenschutz.html.

 

§ 13 Haftung

 

      Dresen & Busenbecker e.K. haftet nicht im Falle der Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter sowie von

      Subauftragnehmern, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten

      handelt.

      Soweit Dresen & Busenbecker e.K. auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden

      begrenzt, die Dresen & Busenbecker bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer

      Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr

      bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt

      hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des

      Vertragsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei

      bestimmungsgemäßer Verwendung des Gegenstandes typischer Weise zu erwarten sind. Dies

      gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.

      Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden am Leib, der Gesundheit oder dem Körper

      beziehungsweise der körperlichen Unversehrtheit des Kunden oder des von ihm Beauftragten.

      Soweit Dresen & Busenbecker e.K. technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und

      diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten

      Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher

      Haftung.

      Für vom Kunden übergebenes Material (Exponate, Werbematerial und sonstige technische

      Geräte) wird nicht gehaftet.

 

§ 14 Rücktrittsrecht

 

      Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, welche sich auf

      unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall sich herausstellender Unmöglichkeit der

      Ausführung steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

      Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

 

§ 15 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

 

      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw.

      werden, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder zur Unwirksamkeit

      sämtlicher vorstehender Bestimmungen. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungs-lücken

      enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken die rechtlich wirksamen Regelungen als

      vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages

      und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

      Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem

      Verwender und dem Auftraggeber ist Wuppertal. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über

      ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

      Die Beziehungen zwischen Dresen & Busenbecker e.K. und dem Kunden unterliegen

      ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

(Stand 10/2020)